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Dokument-ID: 283204
1.3.1 Arten
Die folgenden Ausführungen kommen zur Anwendung bei der Veräußerung
- eines ganzen Betriebes,
- eines Teilbetriebes und
- eines Mitunternehmeranteiles.
Somit ist zu beachten, dass die Veräußerung eines OG/KG-Anteils, sofern die Gesellschaft nicht rein vermögensverwaltend tätig ist, ertragsteuerlich einen „Asset Deal“ darstellt (s dazu auch unten).