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Dokument-ID: 285611
2.1.1 Grundlagen
Begriff
Verschmelzung ist die Vereinigung von Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Ausschluss der Abwicklung im Weg der Gesamtrechtsnachfolge. Die Verschmelzung bewirkt den Übergang des Vermögens der übertragenden auf die übernehmende Gesellschaft, den Wechsel der Gesellschafterstellung und das Erlöschen der übertragenden Gesellschaft unter Ausschluss der Abwicklung.