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Neu Dokument-ID: 286070

Michael Petritz - Jürgen Reinold | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.5 Person des Übertragenden

Anwendungsvoraussetzungen UmgrStG: Person des Übertragenden

Die bewusst weit gefassten Zusammenschlussbestimmungen des UmgrStG enthalten keine Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsform und der Ansässigkeit der am Zusammenschluss beteiligten Personen. Daher können Parteien eines Zusammenschlussvertrages in- und ausländische natürliche Personen, Mitunternehmerschaften (OG, KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, EWIV) sowie unechte stille Gesellschaft und Körperschaften sein, und zwar unabhängig davon, ob beschränkte oder unbeschränkte Einkommen- oder Körperschaftsteuerpflicht besteht. Auch Steuerausländer können begünstigtes Vermögen unter Anwendung der Bestimmungen des Art IV auf eine Personengesellschaft übertragen.

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