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Dokument-ID: 989094
5.3.7 Umfang der Meldung
Die (An-)Meldung hat die wesentlichen Rechtsgrundlagen zu enthalten. Dies wird durch Vorlage des schriftlichen Zusammenschlussvertrages einschließlich der Beilagen erfolgen (Schlussbilanz, Zusammenschlussbilanzen) erfolgen. Wird die Anmeldung beim Firmenbuch bzw die Meldung bei der Abgabenbehörde innerhalb der Neun-Monate-Frist unvollständig erstattet, ist nach der Finanzverwaltung zu unterscheiden, ob die Mindestvoraussetzungen erfüllt werden (UmgrStR 2002, Rz 787):