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Dokument-ID: 1048811
6.3.2 Voraussetzungen und Art des Schadens
Folgende Zurechnungskriterien müssen gegeben sein, damit ein schadenersatzrechtlicher Anspruch besteht: Schaden, Kausalität, Adäquanz, Rechtswidrigkeit, Rechtswidrigkeitzusammenhang und Verschulden. Im Folgenden werden diese Anspruchsvoraussetzungen kurz erläutert.