Neu
Dokument-ID: 290185
2.2.4 Gründung einer gemeinsamen Tochter-SE
Zwei in unterschiedlichen MS ansässige Gründungsgesellschaften
Dieser Gründungsvorgang erfolgt durch die Einbringung von Teilen des Vermögens (als Bar- und/oder Sacheinlage) von zwei in unterschiedlichen Mitgliedstaaten ansässigen Gründungsgesellschaften in eine neue Tochter-SE. Als Gegenleistung erhalten sie dafür Anteile an der Tochter-SE (= Einbringung von Unternehmensteilen nach FRL).