2.1 Einleitung
SE-VO und anwendbares Steuerregime
Am 08.10.2004 trat die Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (VO Nr 2157/2001 des Rates der EU vom 08.10.2001, ABl EG Nr L 294 vom 10.11.2001) in Kraft. Im Gegensatz zu früheren Entwürfen enthält die SE-VO allerdings keine steuerlichen Regelungen. Die 20. BE der SE-VO verweist hinsichtlich des anwendbaren Steuerrechts auf die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und das Unionsrecht, es bestehen also weder eine steuerliche Sonderstellung (obwohl dies vom Europäischen Parlament gefordert worden war), noch liegt eine Begünstigung der SE vor. Erreicht werden soll eine Gleichbehandlung mit nationalen AGs (vgl Schindler, in Kalss/Hügel [Hrsg], Europäische Aktiengesellschaft, 903 f).