2.3.7 Exkurs: Besteuerung einer im Ausland gelegenen Betriebsstätte
VwGH 25.9.2001, 99/14/0217
Wie bereits erwähnt, ist eine in Österreich ansässige SE mit ihrem Welteinkommen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Diese Besteuerungsrechte der Republik Österreich werden allerdings im Verhältnis zu anderen Staaten durch DBA eingeschränkt. Aufgrund der VwGH-Rsp (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217 zum DBA Deutschland, welches die Befreiungsmethode vorsah), in welcher der Gerichtshof erkannt hatte, dass zwar Österreich kein Besteuerungsrecht an den ausländischen Gewinnen hat, Verluste im Inland aber (zumindest vorläufig bis eine Berücksichtigung im Betriebsstättenstaat erfolgen kann) zum Abzug zuzulassen sind, führte der Gesetzgeber die Regelung des § 2 Abs 8 EStG durch das StRefG 2005 ein.