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Dokument-ID: 285382
9.3.2 Die Verbandsgeldbuße
Höhe und Bemessung der Geldbuße
Tagessatzsystem
Ist ein Verband für eine Straftat verantwortlich, so ist über ihn eine Verbandsgeldbuße zu verhängen. Die Verbandsgeldbuße ist in Tagessätzen zu bemessen, wobei deren Anzahl je nach Strafdrohung zwischen einem und 180 Tagessätzen (§ 4 Abs 3 VbVG) festzusetzen ist.