4.2.3 Kapitalmarktrechtliche Aspekte der Due Diligence
Der Erwerb eines Unternehmens oder von Beteiligungen kann auch zahlreiche kapitalmarktrechtliche Aspekte haben, sowohl dann, wenn eine börsenotierte Gesellschaft als Erwerber oder Veräußerer auftritt, als auch bei einer Börsenotierung der Zielgesellschaft. So müssen etwa (auch) in Bezug auf den Informationsfluss zwischen Veräußerer und Erwerber zusätzlich kapitalmarktrechtliche Grenzen der Due Diligence beachtet werden. Sollte die Weitergabe einer Information in bestimmten Fällen gesellschaftsrechtlich zulässig sein, folgt daraus nämlich noch nicht, dass sie es auch aus kapitalmarktrechtlicher Sicht ist. Vielmehr gilt es, den Umgang mit Insiderinformationen und die daraus resultierende Ad-hoc-Publizitätspflicht zu berücksichtigen.