4.10 Aufgaben und Haftung der Prüfer
Reporting
Die Ergebnisse der in den vorangegangenen Abschnitten beschriebenen Teilbereiche der Due Diligence-Untersuchung im Zuge von Unternehmenstransaktionen werden üblicherweise in einem von den Beratern des Käufers zu erstellenden Bericht festgehalten. Umfang, Detaillierungsgrad und Form der Berichterstattung können je nach Auftrag und Präferenz des Käufers entweder in klassischer Berichts- bzw Gutachtenform oder aber in Präsentationsform erfolgen. Der Bericht hat im Normalfall schriftlich abgefasst zu werden und sollte jedenfalls alle geprüften Sachverhalte darstellen und die für den Käufer entscheidungsrelevanten Aspekte fokussieren, um als Basis für die weiteren Kaufverhandlungen dienlich zu sein.