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Dokument-ID: 285210
3.2.4 Markenumschreibung
Vor einer Markenumschreibung können dem eingetragenen Markeninhaber alle die Marke betreffenden Verständigungen zugestellt werden (§ 11 Abs 3 MSchG). Eine Umschreibung der Marke durch den Unternehmenserwerber sollte daher möglichst schnell erfolgen.