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Dokument-ID: 286107
5.3.5 Fristverletzungen
Zusammenschlussstichtag: Fristverletzungen
Wird der beantragte Zusammenschlussfall anlässlich einer Sachgründung oder eines Neueintritts eines Gesellschafters wegen Verletzung der unternehmensrechtlichen Frist vom Gericht zurückgewiesen, kommt ein Zusammenschluss iSd Art IV UmgrStG nicht zustande. Sollte das Gericht einen (steuerlich) verspätet angemeldeten Zusammenschluss dennoch in das Firmenbuch eintragen, kommt die Ersatzstichtagsregelung zum Tragen.