Neu
Dokument-ID: 284877
Unternehmenserwerb
Erwerb eines Unternehmens aufgrund eines schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäftes (Kauf, Tausch, Schenkung etc) und Übergabe (Verfügungsgeschäft) des Unternehmens; Arten: Unternehmenserwerb im Wege der Einzelrechtsnachfolge und im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.