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Dokument-ID: 745042
4.2.2 Offenlegung versus Geheimhaltungspflichten
Durch Vornahme einer Due Diligence und Einhaltung des dabei üblichen Prozedere soll ein gewisser Sorgfaltsstandard gewahrt werden, dem nicht zuletzt aus Sicht der Organe der am Erwerbsprozess beteiligten Gesellschaften eine wichtige Exkulpationsfunktion, im Sinne einer Haftungsbefreiung des Managements, zukommt.