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Dokument-ID: 284795
Einbringung
Übertragung von Vermögen (Betrieben, Teilbetrieben oder qualifizierten Gesellschaftsanteilen) auf eine Körperschaft im Wege der Einzelrechtsnachfolge; Anwendbarkeit des UmgrStG, wenn es sich um ein einbringungsfähiges Vermögen mit positivem Verkehrswert handelt. Hierfür ist eine Stichtags- und Einbringungsbilanz erforderlich.