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Dokument-ID: 285779
2.3.2 Durchführung einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Begriff der Verschmelzung
Eine grenzüberschreitende Verschmelzung ist eine Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet worden sind oder dessen Recht unterliegen und ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung in einem Mitgliedstaat haben, sofern mindestens zwei der Gesellschaften dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen.