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Dokument-ID: 284825
Konzern
Zusammenfassung mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung bzw unter beherrschendem Einfluss; Definition in § 15 AktG und § 115 GmbHG; Konzern ist nicht als gesondertes Unternehmen bzw Rechtssubjekt anzusehen; der Konzern als solcher ist keine juristische Person; die zum Konzern gehörigen Unternehmen bleiben rechtlich selbstständig.