9.1.2 Auswirkungen auf den Unternehmensalltag
Risikomanagement
Das VbVG erfordert im Unternehmen ein Umdenken in Richtung strafrechtliches Risikomanagement. Im Rahmen von Präventivmaßnahmen wird es darauf ankommen, Schwachstellen im Unternehmen zu erkennen und entsprechende Organisationsstrukturen einzurichten. Präventivmaßnahmen haben nicht nur Bedeutung für die Verantwortlichkeit als solche, sondern stellen auch einen Strafmilderungsgrund dar oder können zu einer Einstellung des Verfahrens aufgrund des Verfolgungsermessens oder durch diversionelle Erledigung oder auch zur bedingten Nachsicht der Geldbuße führen.