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Dokument-ID: 286459
6.1 Begriff der Realteilung
Da für die Realteilung keine unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen bestehen, wird der Begriff der „Realteilung“ ausschließlich durch das UmgrStG in den §§ 27 ff selbst definiert. Einer allfälligen Eintragung einer Realteilung in das Firmenbuch kommt daher für steuerliche Zwecke keine maßgebende Wirkung zu, dh auch in diesem Fall hat die Abgabenbehörde das Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen des § 27 UmgrStG eigenständig zu beurteilen.