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Dokument-ID: 916682
6.3 Anwendungsbereich des UmgrStG
Anwendungsbereich des UmgrStG: Teilungsfähiges Vermögen, Teilungsvertrag etc.
Eine Realteilung fällt unter das UmgrStG und ist somit ertragsteuerneutral, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Teilungsfähiges Vermögen
Gem § 27 Abs 1 iVm § 12 Abs 2 UmgrStG fällt ausschließlich die Übertragung folgender Vermögensarten in den Anwendungsbereich von Art V UmgrStG: