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Neu Dokument-ID: 284781

Autoren von Fellner - Wratzfeld & Partner (Kanzleiteam) - Albert Scherzer | Glossar

Closing

Abschluss einer Transaktion, bei der zu einem festgesetzten Zeitpunkt Zug um Zug die Verpflichtungen gegenseitig erfüllt werden (Nachweis des Eintritts aller Bedingungen). In Zusammenhang mit einer M&A-Transaktion meint man beim „Closing“ den Tag des wirtschaftlichen Übergangs des Unternehmens an den/die neuen Eigentümer. Die zuvor vertraglich festgehaltene Übergabe wird dabei durchgeführt. Wurden die Bedingungen für den Abschluss beiderseits erfüllt, tritt der Vertrag zu einem zuvor vereinbarten Stichtag in Kraft. Dieses Inkrafttreten bezeichnet man als „Closing“.