Neu
Dokument-ID: 286046
5.2.2 Bilanz des gesamten Betriebes
Beim Zusammenschluss von Betrieben und Teilbetrieben ist zum Zusammenschlussstichtag eine (Steuer-)Bilanz für den gesamten Betrieb des Übertragenden, bei Zusammenschluss von Mitunternehmeranteilen eine (Steuer-)Bilanz der Mitunternehmerschaft erforderlich. Dies ist Anwendungsvoraussetzung für Art IV UmgrStG, dh liegt eine entsprechende Bilanz nicht vor, führt dies zur Unanwendbarkeit des UmgrStG und damit zur Gewinnrealisierung.