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Dokument-ID: 281570
2 Informationsmemorandum
Allgemeines
Ein Informationsmemorandum wird gewöhnlich bei Unternehmenstransaktionen erstellt, die in Form eines „Bieterverfahrens“ bzw „Auktionsverfahrens“ abgeführt werden. Allgemein kann man zwischen dem herkömmlichen Unternehmenskaufverfahren und dem Bieterverfahren (Auktionsverfahren) unterscheiden, das bei größeren Transaktionen zur Anwendung gelangt.