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Dokument-ID: 286464
6.2.1 Unterscheidungskriterien
Bestand der teilenden Personengesellschaft
Nach dem Bestand der teilenden Personengesellschaft lassen sich grundsätzlich zwei Typen unterscheiden:
- Aufteilung (Liquidationsteilung): Die Personengesellschaft überträgt ihr gesamtes Vermögen auf ihre Gesellschafter und geht teilungsbedingt unter.
- Abteilung (Übertragungsteilung): Die Personengesellschaft überträgt nur einen Teil ihres Vermögens und bleibt daher auch nach der Abteilung weiter bestehen.