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Dokument-ID: 285635
2.1.4 Verschmelzung von GmbHs
Aufgrund des Verweises in § 96 GmbHG auf die §§ 220 bis 233 AktG lehnen sich die Regelungen über die Verschmelzung von GmbHs sehr stark an das Aktienrecht an. Im Folgenden werden daher lediglich die Abweichungen gegenüber dem AktG dargestellt.