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Dokument-ID: 282763
1.4 Betriebsübergang und betriebliche Pensionszusage
Betriebspensionszusagen können auf Einzelvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Kollektivvertrag beruhen. Besteht die Betriebspensionszusage in der Zusage von Leistungen an eine Betriebspensionskasse, ist darüber eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Das AVRAG regelt die Folgen eines Betriebsüberganges auf derartige Zusagen differenziert: