Neu
Dokument-ID: 284833
Merger/Verschmelzung
Zusammenschluss zweier oder mehrerer Unternehmen (Kapitalgesellschaften) zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit, wobei die übertragende Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit verliert und auf die übernehmende Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergeht.