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Neu Dokument-ID: 285880

Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.7 Sonstige Rechtsfolgen der Umwandlung

Keine Rückwirkung

Das UmgrStG sieht mit Ausnahme der Ertragsteuern keine abgabenrechtliche Rückwirkung vor. Maßgebend sind daher die tatsächlichen Verhältnisse. Für Zwecke der Lohnsteuer etwa bleibt daher die übertragende Körperschaft bis zu ihrem Erlöschen Arbeitgeber iSd § 47 EStG (§ 11 Abs 1 UmgrStG). Dies gilt auch für die Beurteilung von Tätigkeitsvergütungen als solche iSd § 22 Z 2 EStG.

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