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Dokument-ID: 281584
3.2 Struktur und Inhalt einer Geheimhaltungsvereinbarung
Überblicksmäßig können die Struktur und der Inhalt einer Geheimhaltungsvereinbarung folgendermaßen dargestellt werden:
Übersicht
- Präambel (allgemeine Bezugnahme auf die betreffende Transaktion, um einen ersten Umfang der geheim zu haltenden Informationen festzulegen, Abgrenzung des Beteiligtenkreises durch zB Einbeziehung von Konzernunternehmen)
- Geheimhaltungsverpflichtung (Kernregelung der Vereinbarung, die festzulegen hat, was „vertrauliche Informationen“ sind, für welche Zwecke vertrauliche Informationen offen gelegt werden; wem und unter welchen Bedingungen vertrauliche Informationen weitergegeben werden dürfen)
- Definition der „vertraulichen Informationen“ (Informationen über die Transaktion selbst; Informationen über Geschäftstätigkeiten, Unterlagen, die bei einer allfälligen Datenraumeinsicht offen gelegt werden, Inhalt von Gesprächen mit dem Management uam)
- Regelung über Datenrückgabe bzw -vernichtung im Falle eines Transaktionsabbruchs
- Regelungen über den Informationsfluss zwischen den Vertragspartnern (Bestimmung konkreter Personen, zwischen denen der Informationsfluss zu laufen hat)
- Nutzung ausgearbeiteter Konzepte
- Regelung über die Geltungsdauer der Geheimhaltungsvereinbarung
- Konventionalstrafe bei Verstoß gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung
- Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel, Gerichtsstandsvereinbarung, anwendbares Recht, Schriftformerfordernis)