5.1.2 Bestimmung des Unternehmerlohns
Aufgrund der ausgeprägten Personenbezogenheit bei einer KMU sind die persönlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Beziehungen sowie das persönliche Engagement der Unternehmenseigner oft von herausragender Bedeutung für die Höhe der finanziellen Überschüsse. ISd Fachgutachten KFS/BW 1, Rz 146 ist deshalb darauf zu achten, dass diese Erfolgsfaktoren durch einen angemessenen Unternehmerlohn berücksichtigt werden. Analog zum Abzug der kalkulatorischen Miet- oder Leasingzahlungen für das im Privatvermögen des Eigentümers stehende Vermögen soll der Unternehmerlohn die vom Eigentümer eingebrachte Arbeitsleistung vergüten. Auch für Leistungen (unentgeltlich) mitarbeitender nahestehender Personen bzw Familienmitglieder ist eine marktübliche Vergütung anzusetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unternehmenseigner im Rahmen des Bewertungsanlasses das Unternehmen verlässt oder nicht (vgl Ihlau/Duscha, Besonderheiten bei der Bewertung von KMU2, S 138).