4.2.4 Due Diligence und Gewährleistungsrecht
Anwendbarkeit
In einem Kaufvertrag sind die Höhe des Kaufpreises und der Umfang der Gewährleistungszusagen eng miteinander verknüpft, was sich aus der Funktion des Gewährleistungsrechts ergibt: Die Gewährleistungsvorschriften der §§ 922 ff ABGB haben die Herstellung der subjektiven Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung bei Kaufverträgen zum Ziel und normieren eine verschuldensunabhängige Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer für Mängel (Sach- und Rechtsmängel), welche die Leistung bei ihrer Erbringung aufweist. Beides wiederum – sowohl die endgültige Festlegung des Kaufpreises als auch die Formulierung der Gewährleistungsregeln – ist unmittelbar an die Ergebnisse der Due Diligence geknüpft.