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Dokument-ID: 1093297
1.2.11 Verbindlichkeiten des Verstorbenen (§ 548 ABGB)
Allgemeines/Arten von Nachlassverbindlichkeiten
- Schulden des Verstorbenen sind Verbindlichkeiten, die auf einem Rechtsgrund beruhen, der vor dem Tod des Verstorbenen verwirklicht wurde. Dazu zählen beispielsweise:
- Bedingte oder befristete Schuldverhältnisse, auch wenn die Bedingung erst nach dem Tod eintritt
- Schadenersatzansprüche
- Beitragsschulden aus der Sozialversicherung
- Pauschalgebühren nach dem GGG
- Masseschulden aus Verträgen, die bei Insolvenzeröffnung bereits bestanden haben
- Erbfallschulden hingegen entstehen durch das Ableben des Verstorbenen. Dabei handelt es sich insbesondere um
- Vermächtnisschulden
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Unterhaltsansprüche
- Auflagen
- Erbgangschulden wiederum entstehen im Zusammenhang mit dem gerichtlichen Einschreiten zur Verlassenschaftsregelung, wie beispielsweise die Kosten des Verlassenschaftsverfahrens.
- Begräbniskosten gehören schließlich zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten gem § 549 ABGB und werden demgemäß im Verlassenschaftsverfahren vorrangig behandelt.