4 Ansprüche aus dem Kaufvertrag
Für den Unternehmensverkauf aus der Insolvenzmasse gelten, soweit durch die Insolvenzordnung keine besonderen Regelungen geschaffen werden, die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen (siehe dazu Tadler, Unternehmensverkauf durch den Masseverwalter, 89). Gewährleistungsrechtlich werden insofern gelockerte Maßstäbe anzusetzen sein, als anders beim Erwerb finanzstarker Unternehmen mit Anlaufsverlusten zu rechnen ist (vgl Lindenbauer, Gewährleistung 69 FN 441). Im Übrigen sei auf die allgemeinen Ausführungen zum Asset-Deal verwiesen.