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Dokument-ID: 282814
1.6.2 Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarungen sollen nach der BetriebsübergangsRL, ebenso wie Kollektivverträge, zugunsten der übernommenen Arbeitnehmer aufrecht bleiben.
Bei einer Verselbstständigung eines Betriebes oder Teilbetriebes gelten die bisher maßgeblichen Betriebsvereinbarungen weiter.