Mergers & Acquisitions (M&A)
Rechtsgebiet, welches speziell den Unternehmenserwerb (Erwerb und Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen) zum Gegenstand hat; Querschnittsmaterie, welche nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt ist, und Themenkreise wie zivil- und gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung der Übertragung, Unternehmensfinanzierung, steuerrechtliche Gestaltung sowie einzelfallbezogen auch marktordnende Bestimmungen des Kartellrechts, Kapitalmarktrechts, Liegenschaftsverkehrs- und Mietrechts umfasst.