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Neu Dokument-ID: 281802

Autoren von KPMG (Kanzleiteam) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2 Gültiges Rechtsgeschäft

Maßgeblichkeit des Zivilrechts

Rechtgeschäfte sind privatgeschäftliche Willenserklärungen, die auf die Begründung, Aufhebung oder Abänderung von Rechtsverhältnissen gerichtet sind. Das Gebührengesetz knüpft hinsichtlich des Abschlusses von Rechtsgeschäften an das Vertragsrecht des bürgerlichen Rechts an. Es umschreibt die Tatbestände des § 33 GebG im Allgemeinen mit Begriffen des Zivilrechts. Für die Abgrenzung unterschiedlich geregelter gebührenpflichtiger Rechtsgeschäfte ist daher grundsätzlich zivilrechtliche Einordnung maßgeblich.

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