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Dokument-ID: 281798
7.1 Einleitung
Gebührenfallen beim Unternehmenserwerb
Obwohl Kaufverträge selbst mangels Aufzählung im taxativen Katalog der gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte nicht enthalten sind, droht dennoch beim Asset Deal als auch beim Share Deal ein immanentes Rechtsgeschäftsgebührenrisiko. Dies deshalb, da durch die jeweiligen Kaufverträge idR auch Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, die in den taxativen Katalog der gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte des § 33 GebG (TP 1–22) fallen.