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Neu Dokument-ID: 285395

Autoren von Fellner - Wratzfeld & Partner (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.4.4 Verfolgungsermessen und Diversion

Legalitätsprinzip

Der Staatsanwalt ist grundsätzlich durch das strafprozessuale Legalitätsprinzip zur Verfolgung von Verbandsstraftaten verpflichtet. § 18 VbVG durchbricht das Legalitätsprinzip, indem es in bestimmten Fällen den Staatsanwalt zur Einstellung des Verfahrens wegen einer Verbandsstraftat ermächtigt. Daneben kennt das VbVG auch die diversionelle Erledigung (§ 19 VbVG).

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