© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 285387

Autoren von Fellner - Wratzfeld & Partner (Kanzleiteam) | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.4.1 Vorbemerkungen

Anklage nach der StPO

Das Verfahren gegen Verbände wegen Straftaten, für die der Verband verantwortlich sein könnte, richtet sich im Wesentlichen nach den Bestimmungen über das Strafverfahren (§ 14 VbVG), die subsidiär anzuwenden sind, soweit das VbVG keine Sonderregeln enthält. Möglich ist sowohl die Verfolgung wegen eines Offizialdelikts als auch die Privatanklage (zB im Medienstrafrecht oder Immaterialgüterstrafrecht). Materiell handelt es sich um eine strafrechtliche Anklage, sodass dem Verband alle einem Schuldigen zukommenden Verteidigungsrechte zustehen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Unternehmensübertragung in unserem Shop! Zum Shop