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Neu Dokument-ID: 282726

Autoren von Fellner - Wratzfeld & Partner (Kanzleiteam) - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Erfasste Übertragungsvorgänge

Der deutschen Fassung der Richtlinie 2001/23/EG folgend, ist diese ausschließlich auf den Übergang eines Unternehmens, Betriebes oder Betriebsteiles aufgrund einer vertraglichen Übertragung oder Verschmelzung anwendbar. Nach ständiger Rechtsprechung sind auch andere gesellschaftsrechtliche Übertragungsformen, wie beispielsweise Spaltungen, vom Begriff des Betriebsübergangs umfasst. Nicht relevant ist es hingegen, ob die Übertragung der wirtschaftlichen Einheit mit oder ohne Gegenleistung erfolgt. Insb von der Richtlinie erfasst sind Kauf, Tausch, Schenkung, Miete, Pacht und Leihe. Ein Betriebsübergang liegt auch in den Fällen vor, in welchen der Inhaber den gemieteten oder gepachteten Betrieb wieder an den Eigentümer zurückstellt oder der Betrieb von einem Pächter auf den anderen übergeht. Rechtsgeschäfte von Todes wegen (Schenkung auf den Todesfall, Erbvertrag) können ebenso den Rechtstitel für einen Betriebsübergang bilden wie die Übertragung aufgrund eines einseitigen Rechtsgeschäftes (Testament oder Vermächtnis). Der Rechtsprechung des EuGH folgend, welcher sich bei seiner Entscheidungsfindung an Ziel und Zweck der Richtlinie orientierte, ist die Rechtsgrundlage des Überganges allerdings nicht ausschlaggebend für die Frage der Anwendbarkeit der Richtlinie. Demnach sind auch richterliche, verwaltungsrechtliche und gesetzliche Übertragungsakte, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden, als Betriebsübergänge iSd Richtlinie zu qualifizieren. Das Gleiche gilt für Verträge nach Art 15a B-VG oder die Einräumung von Verwaltungskonzessionen. § 3 Abs 1 AVRAG ist so offen formuliert, dass auch eine Aufteilung aufgrund einer Teilungsklage nach § 830 ABGB, die gerichtliche Zwangsverwaltung oder Zwangsverpachtung des Betriebes und die freiwillige gerichtliche Versteigerung im Außerstreitverfahren zu einem Betriebsübergang führen. Ebenso führen Verstaatlichungen und Privatisierungen zu Betriebsübergängen (unter der Voraussetzung, dass die betroffenen Personen Arbeitnehmer iSd nationalen Arbeitsrechtes sind).

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