2.2 Grundsätzliches zu den Verfahrensvorschriften
Die Möglichkeiten, ein Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu erwerben, hängen entscheidend von den insolvenzrechtlichen Bestimmungen ab. Im Insolvenzverfahren ist die Sanierung des Unternehmens durch (i) Abschluss eines Sanierungsplans, (ii) die Veräußerung des Unternehmens als Ganzes, oder (iii) die Zerschlagung des Unternehmens durch Veräußerung in Teilen möglich. Vereinfachend kommen demnach folgende Verfahrensergebnisse in Betracht (vgl Riel, AnwBl 1997, 891):