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Dokument-ID: 283492
1.3.6 Veräußerung gegen Rentenzahlung
Die ertragsteuerliche Behandlung ist von der Einordnung des Sachverhalts in die folgenden vier Rentengruppen abhängig. Entscheidend ist in erster Linie das Wertverhältnis zwischen dem versicherungsmathematischen Rentenbarwert und dem Wert des übertragenen Unternehmens (EStR 2000, Rz 7001 ff).