1.1 Veräußerungsgeschäfte im Ertragsteuerrecht im Allgemeinen
Veräußerung betrieblicher Wirtschaftsgüter
In der Systematik des Einkommensteuerrechts – und darauf aufbauend des Körperschaftsteuerrechts (siehe unten) – ist entsprechend den Einkunftsarten zwischen der betrieblichen (Betriebsvermögen) und der außerbetrieblichen (Privatvermögen) Sphäre zu unterscheiden. Werden Wirtschaftsgüter betrieblich genutzt und sind daher im Betriebsvermögen des Abgabepflichtigen enthalten, erhöht der bei der Veräußerung erzielte Gewinn auch den steuerlich relevanten Gewinn aus der betreffenden Einkunftsquelle (Betrieb).