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Neu Dokument-ID: 1058541

Markus Kajaba - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

9 Konkurrenzverbote

Allgemeines

Regelmäßig wird es bei der Veräußerung oder Verpachtung eines Unternehmens notwendig sein, ein Konkurrenzverbot zulasten des Verkäufers zu vereinbaren, weil der Käufer sichergehen können muss, dass das Unternehmenspotenzial auch tatsächlich gesichert ist. Das Unternehmenspotenzial besteht insbesondere im Wert der vorhandenen Kundenbeziehungen (good will) oder in bestimmtem Sonderwissen, wie beispielsweise bei Know-how-Verträgen. Ziel eines Konkurrenzverbotes ist es, dass es dem Verkäufer über einen bestimmten Zeitraum verboten ist, diese Kundenbeziehungen oder das Know-how für seine eigene unternehmerische Tätigkeit zu nutzen; dem Erwerber oder Pächter muss es möglich sein, sich in den Besitz des erworbenen Potenzials zu setzen.

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