2.1.4 Mieterwechsel bei Unternehmensveräußerung gem § 12a Abs 1 MRG
Begriff der Unternehmensveräußerung
Gem § 12a Abs 1 MRG tritt der Erwerber eines Unternehmens im Fall der Unternehmensveräußerung anstelle des bisherigen Hauptmieters in das Hauptmietverhältnis ein. § 12a Abs 1 MRG führt zu einem Mieterwechsel durch einen Veräußerungsvorgang. Eine Unternehmensveräußerung iSd § 12a Abs 1 MRG liegt nur dann vor, wenn die (Einzel-)Rechtsnachfolge des Erwerbers auf einem auf die endgültige Eigentumsübertragung gerichteten Rechtsgeschäft beruht (OGH 26.1.1999, 5 Ob 6/99i = RdW 1999, 340). Als Veräußerung iSd § 12a Abs 1 MRG gelten beispielsweise: