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Dokument-ID: 284809
Europäische AG; Societas Europaea (SE)
Aktiengesellschaft, die nach Maßgabe der Verordnung Nr 2157/2001 des Rates der Europäischen Union vom 8. Oktober 2001 gegründet wird. Voraussetzung der auch als Europäische AG bezeichneten Rechtsform in allen Gründungsfällen: eine oder mehrere Gesellschaften, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurden und ihren Sitz sowie die Hauptverwaltung in der EU haben, sofern mindestens zwei von ihnen dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen.