Neu
Dokument-ID: 282819
1.6.3 Betriebsverfassungsrechtliche Folgen
Informationspflicht
Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat rechtzeitig und im Vorhinein von einem beabsichtigten Übergang, einer rechtlichen Verselbstständigung, einem Zusammenschluss oder einer Aufnahme von Betrieben oder Betriebsteilen zu informieren und gegebenenfalls mit ihm darüber zu beraten.