Syndikatsvertrag
Vereinbarung einiger oder aller Gesellschafter einer Gesellschaft außerhalb der Satzung. Inhalt: zB Bindung des Stimmrechts, Absprachen zur Besetzung bzw Abberufung von Organen, Regelung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern, Absprache zur Unternehmenspolitik, Finanzierungsvereinbarungen. Vorteil eines Syndikatsvertrages ist die höhere Flexibilität als bei Aufnahme in die Satzung und kostengünstige Abänderungsmöglichkeit (keine Veröffentlichung des Syndikatsvertrages).