1.6 Paketzu- und -abschläge
Im Zuge des Erwerbs von Anteilen an Unternehmen kommt es häufig zum Ansatz von Paketzu- oder Paketabschlägen. Abhängig von der gewählten Methode soll dabei der Entscheidungswert für das verhandelte (Anteils)Paket relativiert werden. Bei beabsichtigtem Erwerb eines Mehrheits- oder Kontrollanteils wird dabei ein Paketzuschlag, bisweilen auch als Kontrollprämie bezeichnet, angesetzt; dieser ist gleichsam als (zusätzliche) Abgeltung für die Möglichkeit zur Ausübung von gestaltenden Gesellschaftsrechten anzusehen. Der Paketzuschlag kann sich aus dem strategischen Zuschlag ableiten, welcher die Differenz zwischen strategischem Unternehmenswert und Marktwert bzw Stand-alone-Wert angibt. Der strategische Unternehmenswert berücksichtigt dabei die durch die erworbenen Gesellschaftsrechte ermöglichte Nutzung von Synergieeffekten bzw Beeinflussung von Reorganisationsmaßnahmen.